Stornierung und Ersatzteilnehmer
Kein Rücktrittsrecht: Die Buchung ist verbindlich. Ein Recht zur ordentlichen Stornierung oder zum Rücktritt vom Vertrag wird ausgeschlossen.
Ersatzteilnehmer mit Qualifikationsnachweis: Der Kunde ist berechtigt, bis zu 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson zu benennen.
Zustimmungsvorbehalt: Die Zustimmung des Veranstalters zur Umbuchung hängt davon ab, dass die vorgeschlagene Ersatzperson über eine vergleichbare berufliche Verantwortung im Unternehmen verfügt. Hierzu zählen insbesondere leitende Funktionen in der Geschäftsführung, im Personalbereich oder in Transformationsprojekten (z. B. Geschäftsleitung, Vorstand, CHRO, HR‑Leitung, Head of People, Bereichs‑ oder Abteilungsleitung).
Foto- und Videoaufnahmen
Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit: Der Veranstalter fertigt während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen an. Diese dienen der Dokumentation sowie der Bewerbung künftiger Veranstaltungen und der Berichterstattung in Print- und Onlinemedien (z. B. Website, Social-Media-Kanäle, Pressemitteilungen).
Einwilligung: Mit dem Erwerb des Tickets und der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden, auf denen er erkennbar ist, sofern nicht ein berechtigtes Interesse des Teilnehmers entgegensteht.
Widerruf: Der Teilnehmer kann der Verwendung der Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ein Widerspruch sollte vor Ort gegenüber dem Fotografen erfolgen.